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Unterjährige Verbrauchsinformation (UVI)

Die unterjährige Verbrauchsinformation – kurz UVI – verpflichtet Vermieter und Hausverwaltungen dazu, Mieter und Nutzer bei fernablesbarer Messtechnik regelmäßig über ihren Energieverbrauch zu informieren, statt nur einmal jährlich mit der Heizkostenabrechnung. Rechtliche Grundlage sind die Heizkostenverordnung (§§ 6a, 6b) und die EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED). Seit 2022 ist die Information monatlich bereitzustellen, sofern fernablesbare Geräte verbaut sind.

Worum es geht

Der Gedanke dahinter ist einfach: Wer monatlich sieht, wie viel er verbraucht, erkennt Ausreißer früh und kann sein Heizverhalten anpassen. Das fördert sparsames Heizen, senkt Kosten und schafft Transparenz. Auch für Hausverwaltungen ist das ein Vorteil, weil Rückfragen und Streit über die Jahresabrechnung deutlich seltener werden.

Was die UVI enthält

Eine unterjährige Verbrauchsinformation umfasst in der Regel den Verbrauch des aktuellen Abrechnungsmonats, einen Vergleich mit dem Vormonat und – soweit Daten vorliegen – mit dem Vorjahresmonat sowie einen Vergleich mit einem durchschnittlichen Nutzer derselben Nutzergruppe. Hinzu kommen Informationen zum Brennstoffmix und zu den anteiligen Steuern und Abgaben.

Für wen sie gilt

Die monatliche Pflicht greift nur bei fernablesbarer Messtechnik – also bei Geräten, die ihre Werte per Funk an ein Gateway in der Liegenschaft übermitteln. Wo noch keine fernablesbaren Geräte verbaut sind, sollte der Umstieg im Rahmen der EED-Vorgaben bis 2027 geplant werden.

Was bei Verstößen droht

Wird die UVI trotz fernablesbarer Geräte nicht ordnungsgemäß bereitgestellt, können Nutzer ihren Heizkostenanteil um drei Prozent kürzen (§ 12 Heizkostenverordnung).

So setzt Tomkon die UVI um

Wir übernehmen die UVI komplett: Wir lesen die Daten über das Gateway aus, bereiten sie verständlich auf und stellen sie den Nutzern bzw. der Hausverwaltung monatlich bereit – digital oder auf Papier. So erfüllen Sie Ihre gesetzliche Informationspflicht zuverlässig und vermeiden das Kürzungsrisiko.

FAQ

Häufige Fragen

Wie oft bekomme ich die Verbrauchsinformation?

Bei fernablesbaren Geräten monatlich. Grundlage sind die Heizkostenverordnung und die EU-Energieeffizienz-Richtlinie.

Was passiert, wenn die UVI nicht bereitgestellt wird?

Bei Verstoß gegen die Informationspflicht können Nutzer die Heizkosten um 3 % kürzen (§ 12 HeizkostenV).

Brauche ich dafür neue Geräte?

Nur, wenn Ihre Technik noch nicht fernablesbar ist. Wir prüfen das und rüsten bei Bedarf um.

Bereit, den Wechsel zu prüfen?

60 Sekunden Quickcheck, oder direkt anrufen. Ihre Wahl.