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Der hydraulische Abgleich: Pflicht, Fristen und Vorteile

Stand: GEG seit 01.10.2024.

Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass jeder Heizkörper im Gebäude genau die Wassermenge erhält, die er braucht. Das Ergebnis: gleichmäßige Wärme in allen Räumen, weniger Energieverbrauch und niedrigere Heizkosten. Seit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes ist er für viele Gebäude außerdem gesetzlich vorgeschrieben.

Was passiert beim Abgleich?

Ein Fachbetrieb nimmt die Anlage auf, berechnet raumweise die benötigte Heizlast und stellt anschließend Thermostatventile, Pumpenleistung und Heizkreise passend ein. Dadurch lassen sich oft auch die Vorlauftemperatur senken und der Stromverbrauch der Pumpe reduzieren.

Die Vorteile auf einen Blick

Geringerer Energieverbrauch durch optimierte Wärmeverteilung, niedrigere Heizkosten, mehr Komfort durch gleichmäßige Wärme, weniger Verschleiß an Pumpe und Anlage – und ein Beitrag zum Klimaschutz.

Wann ist der Abgleich Pflicht?

Stand: GEG seit 01.10.2024.

Maßgeblich sind heute die §§ 60b und 60c des Gebäudeenergiegesetzes:

  • Neue Heizungen (§ 60c GEG): Wird in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohn- oder Nutzungseinheiten eine neue Heizungsanlage mit Wasser als Wärmeträger eingebaut, ist der hydraulische Abgleich – unabhängig vom Energieträger – Pflicht. Für den detaillierten Abgleich ist eine raumweise Heizlastberechnung erforderlich.
  • Ältere Heizungen (§ 60b GEG): Bestehende wassergeführte Anlagen in Gebäuden mit mindestens sechs Einheiten müssen geprüft und optimiert werden. Anlagen, die vor dem 1.10.2009 eingebaut wurden, bis spätestens 30.09.2027; jüngere Anlagen innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Betriebsjahren.
  • Wärmepumpen in Gebäuden ab sechs Einheiten unterliegen einer eigenen Prüfpflicht nach § 60a GEG.
  • Ein- bis fünf-Wohnungs-Häuser sind gesetzlich nicht verpflichtet – hier ist der Abgleich freiwillig, aber sinnvoll und für viele Förderungen Voraussetzung.

Verstöße gegen die neuen Pflichten können seit Oktober 2024 als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden. Außerdem ist die Durchführung zu dokumentieren; Mieter haben auf Verlangen Anspruch auf Vorlage dieser Bestätigung.

Förderung

Für Bestandsgebäude mit bis zu fünf Wohneinheiten ist der Abgleich über das BAFA-Programm „Heizungsoptimierung“ förderfähig (Antrag vor Beauftragung erforderlich). Bei größeren Gebäuden greift in der Regel die gesetzliche Pflicht statt einer Förderung.

So hilft Tomkon

Als Wärmemessdienst sind wir Ihr Partner rund um Messtechnik und Heizkostenabrechnung und beraten Sie, wie der hydraulische Abgleich in Ihre Planung passt. Sprechen Sie uns an – wir sagen Ihnen, was für Ihr Objekt gilt.

FAQ

Häufige Fragen

Ist der hydraulische Abgleich Pflicht?

Bei neu eingebauten Heizungen in Gebäuden ab sechs Wohneinheiten ja – unabhängig vom Energieträger (§ 60c GEG). Für ältere Anlagen gilt eine Prüf- und Optimierungspflicht (§ 60b GEG).

Welche Frist gilt für Bestandsgebäude?

Anlagen, die vor dem 1.10.2009 eingebaut wurden, müssen in Gebäuden ab sechs Wohneinheiten bis zum 30.09.2027 geprüft und optimiert werden.

Was kostet ein hydraulischer Abgleich?

Das hängt von Gebäudegröße und Anlage ab. Förderung über das BAFA-Programm „Heizungsoptimierung“ gibt es nur für Gebäude bis fünf Wohneinheiten; größere Gebäude fallen unter die gesetzliche Pflicht.

Wer darf ihn durchführen?

Ein qualifizierter Heizungsbauer oder Energieberater. Als Wärmemessdienst beraten wir Sie, wie der Abgleich in Ihre Planung passt.

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