Die Stufen im Überblick
Seit 25. Oktober 2020
Es darf nur noch fernauslesbare Messtechnik neu installiert werden. Bestehende Geräte ohne Funk dürfen weiterlaufen, bis sie regulär ausgetauscht werden müssen.
Seit 2021/2022
Bei fernauslesbaren Geräten müssen die Verbrauchswerte zunächst mindestens halbjährlich, dann monatlich an die Nutzer übermittelt werden (unterjährige Verbrauchsinformation).
Bis 1. Januar 2027
Alle Liegenschaften müssen so ausgestattet sein, dass die Verbrauchsdaten monatlich digital übermittelt werden können. „Fernauslesbar" heißt: Die Daten gelangen digital zu uns, in der Regel über ein Gateway in der Liegenschaft.
Was das für Sie bedeutet
Liegenschaften, die heute noch nicht vollständig fernauslesbar sind, sollten den Umstieg jetzt planen. Wer wartet, riskiert Engpässe und höhere Kosten kurz vor der Frist. Wir prüfen den Stand Ihrer Objekte, zeigen auf, welche Geräte getauscht werden müssen, und stimmen den Austausch so ab, dass er möglichst mit ohnehin anstehenden Eichterminen zusammenfällt.
So unterstützt Tomkon
Wir liefern fernauslesbare Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler und Wasserzähler, montieren die nötigen Gateways und übernehmen die monatliche Verbrauchsinformation. So sind Sie rechtzeitig EED-konform – ohne Last-Minute-Stress.
