Zwei Varianten
Es gibt den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis beruht auf einer technischen Berechnung: Bausubstanz, Dämmung, Fenster und Heizungsanlage werden bewertet, um den Energiebedarf unter Standardbedingungen zu ermitteln. Er ist unabhängig vom Verhalten der Bewohner und besonders aussagekräftig. Der Verbrauchsausweis basiert dagegen auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der vergangenen drei Jahre. Er ist günstiger, hängt aber vom Nutzerverhalten ab. In den meisten Fällen dürfen Eigentümer frei zwischen beiden Varianten wählen. Eine wichtige Ausnahme: Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht auf den Wärmeschutz-Standard von 1977 saniert sind, ist ausschließlich der Bedarfsausweis zulässig. Für Mehrfamilienhäuser ab fünf Wohnungen besteht dagegen Wahlfreiheit, unabhängig vom Baujahr.
Gültigkeit und Pflicht
Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig (§ 79 GEG). Pflicht wird er bei Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung oder Leasing (§ 80 GEG). Eigentümer – oder der beauftragte Makler – müssen ihn Interessenten spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen und nach Vertragsabschluss übergeben. Bereits in einer kommerziellen Immobilienanzeige müssen, sofern ein Ausweis vorliegt, die Pflichtangaben stehen: Art des Ausweises, Endenergiebedarf bzw. -verbrauch, wesentliche Energieträger der Heizung sowie bei Wohngebäuden Baujahr und Energieeffizienzklasse. Wer gegen diese Pflichten verstößt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro (§ 108 GEG). Für selbst genutztes Eigentum und bestehende Mietverhältnisse ohne Wechsel besteht keine Ausweispflicht. Ausgenommen sind außerdem Baudenkmäler und sehr kleine Gebäude mit bis zu 50 m² Nutzfläche. Mit der Umsetzung der überarbeiteten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) kommen ab 2026 voraussichtlich weitere Anlässe hinzu – unter anderem die Verlängerung von Mietverträgen und größere Renovierungen.
Was drinsteht
Neben der Effizienzklasse enthält der Ausweis Angaben zum Energieträger, zu Endenergie- und Primärenergiebedarf, zum Baujahr von Gebäude und Heizung sowie – beim Bedarfsausweis – konkrete Modernisierungsempfehlungen.
So läuft es bei Tomkon
Den Energieausweis stellen wir nicht selbst aus – das übernimmt ein erfahrener Energieberater, mit dem wir eng zusammenarbeiten. Für Sie hat das einen klaren Vorteil: Sie haben trotzdem nur einen Ansprechpartner. Wir nehmen Ihre Anfrage auf, klären mit Ihnen, welche Ausweisart für Ihr Objekt infrage kommt, sammeln die nötigen Gebäudedaten und leiten alles an unseren Partner weiter. Sobald der Ausweis fertig ist, stellen wir ihn Ihnen zu.
